Die meisten kennen sicherlich die bekannteste aller Fragen bei McDonald’s und Co:
Zum hier essen, oder mitnehmen?
Doch welchen Unterschied, außer natürlich der Verpackung, macht es, ob eine Speise im Lokal verzehrt wird, oder nach Hause mitgenommen wird? Für den Kunden wohl kaum einen großen, jedoch für den jeweiligen Imbiss einen erheblichen: Steuerrechtlich ist das servieren von Speisen nämlich eine Dienstleistung. Somit fällt der Steuersatz von 19 % Umsatzsteuer an. Nimmt man das Essen jedoch nach Hause mit, ist es schlicht ein Verkauf von Nahrungsmitteln, die zu 7 % versteuert werden. Folglich könnte man also meinen, dass das Essen zum mitnehmen günstiger sein müsste, da ja nur 7 % Umsatzsteuer anfallen, aber so ist es leider nicht. McDonald’s, Burger King und auch ihre Konkurrenten kalkulieren mit einer so genannten Mischkalkulation. Somit ist zwar der Steuersatz auf Speisen zum mitnehmen günstiger, jedoch wird einfach der Nettopreis verteuert, so dass wir Brutto wieder das gleiche zahlen. Schade eigentlich, dass die Produkte zum mitnehmen nicht günstiger sind, somit würden sich die Restaurants schließlich auch Tische, Stühle und vor allem Miete sparen.
Benny

[...] zum hier essen oder mitnehmen? [...]
Pingback von downtownmeals.com » Votingsystem — 25. Juni 2008 @ 19:24